Berufsunfähigkeit

 

Ihr größtes Vermögen ist Ihre Arbeitskraft.

Denken Sie daran, dass Ihre Arbeitskraft ein zerbrechliches Kapital ist. Der gesetzliche Schutz reicht oft nicht aus, um die anfallenden Kosten vollständig zu decken. Einzige Absicherung ist in den meisten Fällen die Erwerbsminderungsrente, die zum Leben meist nicht ausreicht. Ebenso entscheidend ist hierbei auch der Unterschied zwischen Vollzeitstellen und Halbtagsstellen – wenige Stunden haben hierbei schon eine größe Wirkung.

Sollte der Ernstfall eintreten, gibt es nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie am Tag weniger als drei Stunden arbeiten können. Sollten Sie noch in der Lage sein, zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten, bekommen Sie vom Staat lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente.

Können Sie täglich sechs Stunden und mehr arbeiten, bekommen Sie gar nichts.

In Zahlen bedeutet dies:

  • Höhe der halben Erwerbsminderungsrente = 
    14 % bis 17 % vom letzten Bruttoeinkommen
  • Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente = 
    30 % bis 35 % des letzten Bruttoeinkommens

Selbständige haben oft keine Ansprüche.

Sie zahlen freiwillig in die Rentenkasse ein und glauben, damit abgesichert zu sein. Im Härtefall stellt sich das häufig als fataler Irrtum heraus. Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn spezielle Voraussetzungen erfüllt sind.

Ihre Versorgungslücke lässt sich schließen.

Und zwar ganz einfach: Indem Sie frühzeitig für die finanzielle Absicherung Ihrer Arbeitskraft sorgen.

Egal, ob Sie ausschließlich die Berufsunfähigkeit absichern oder zusätzlich noch etwas für Ihre Altersvorsorge tun möchten.

Wir bieten individuelle Lösungen und sind gerne für Sie da!

 

Ihr Ansprechpartner

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Dirk Boll
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Leitung Ressort Vorsorge
06163 9395 22
Dirk.Boll@odin-hoechst.de

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