Rechtsschutzversicherung
Recht haben heißt nicht automatisch auch Recht bekommen. Oft ist die Durchsetzung der eigenen Ansprüche im Streitfall nicht ohne die Hilfe eines Anwalts möglich. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits deutlich gemindert werden. Kommt es zu einem Streitfall, übernimmt die Rechtsschutzversicherung nach Deckungszusage in der Regel folgende Kosten:
- Anwaltskosten für den eigenen Anwalt und den des Gegners, soweit dessen Kosten zu erstatten sind
- den technischen Sachverständigen bei Verteidigungen in Verkehrsstrafsachen
- Gerichtsgebühren und Gerichtsvollzieher
- Aufwandsentschädigungen für Zeugen
- Gutachterkosten
- Kosten für Mediationsverfahren (je nach Tarif)
- Kaution, um im Ausland eine Haftverschonung zu erreichen
Zur Absicherung der privaten Risiken empfehlen wir Ihnen eine Privat-, Berufs- und Verkehr-Rechtschutzversicherung. Zusätzlich ist eine Absicherung der selbst genutzten Wohnung ebenso möglich, wie ein Vermieter-Rechtsschutz.
Ihr Ansprechpartner
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Dirk Boll
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Leitung Ressort Vorsorge
06163 9395 22
06163 9395 22
Dirk.Boll@odin-hoechst.de
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